Stornobedingungen
Wird ein vereinbarter Beförderungsauftrag vom Auftraggeber storniert, sind dem Autobusunternehmen die bereits entstandenen Kosten,
jedoch mindestens bis zum 7. Werktag vor dem bestellten Termin 20 % und
ab dem 7. Werktag vor dem bestellten Termin 40 % des vereinbarten oder des aus dem Auftrag sich ergebenden Entgeltes als Stornogebühr zu ersetzen.
Erfolgt die Stornierung erst am Tag des bestellten Termines oder an einem unmittelbar davor liegenden Sonn- oder Feiertag, beträgt die Stornogebühr 70 % des Entgeltes.
Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)
http://www.reisebueros.at/ARB.pdf
Unter diesem Link können Sie die allgemeinen Reisebedingungen nachlesen und bei Bedarf ausdrucken.